Pflichten als Aktionär

Aktien verbriefen ein Miteigentum an einer Unternehmung. Aktionäre sind somit Anteilseigner an der Aktiengesellschaft. Aus diesem Grund besitzen sie spezielle Rechte und Pflichten. Nachfolgend sind die wichtigsten Pflichten kurz erklärt.

 

Treuepflicht

In der jüngsten Vergangenheit ist die Treuepflicht seitens der Aktionäre zum Unternehmen oftmals stark diskutiert worden. Als Treuepflicht allgemein wird die Pflicht zur Loyalität der Anteilseigner zum Unternehmen bezeichnet. Zuerst wurde die Treuepflicht nur seitens der Mehrheitsaktionäre gegenüber Minderheitsaktionären beschrieben. Später wurde diese jedoch auch auf Minderheitsaktionäre ausgeweitet. In wieweit gewisses Handeln jedoch zu Strafen führt muss in jeder Situation einzeln und unterschiedlich beurteilt werden. Schädigt ein Aktionär durch sein Verhalten vorsätzlich seine eigene Gesellschaft kann dies durchaus mit Schadenersatzansprüchen verbunden sein – in der Regel ist die Treuepflicht jedoch unter den Aktionären nicht so stark ausgeprägt. Stärkere Rücksicht wird bei der Treuepflicht vor allem auf die zweite Ausprägung, die der organschafltiche Treuepflicht gelegt. Verletzt man als Organ (z.B. Vorstand) diese Pflicht kann es sehr schnell zu Schadenersatzansprüchen kommen.

 

Risikobewusstsein

Der Aktionär muss sich bewusst sein, dass er im Falle des Scheiterns der Aktiengesellschaft, er selbst, als Aktionär das Risiko übernimmt. In der Regel bedeutet dies, dass der Aktionär mit seiner Einlage, den Betrag den er beim Kauf für die Aktien bezahlt hat, haftet. Nur in ganz speziellen Fällen, welche aufgrund der geringen Bedeutung beinahe nicht zu erwähnen sind, kann ein mögliches Aufgeld verlangt werden. Dieses ist jedoch zuvor bekannt zu geben und ist bei herkömmlichen Aktiengesellschaften nicht der Fall. In der Regel ist das Risiko somit mit der Investitionssumme begrenzt.

 

Bezahlung der Aktie

Oftmals wird die Pflicht zur Aktienbezahlung nicht erwähnt, da diese die Voraussetzung für den Erwerb darstellen. Georderte Aktien müssen somit bezahlt werden. Wird diese Bezahlung / Einlage nicht rechtzeitig erbracht (z.B. dies kann bei Emissionen der Fall sein), muss der Aktionär Zinsen bezahlen, gegebenenfalls kann dies sogar Schadenersatzansprüche mit sich bringen.



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