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    Wenn man Aktien hinsichtlich ihrer Einteilung nach dem Rechtsumfang untergliedert, muss man zwischen Stamm- und Vorzugsaktien unterscheiden. Die Stammaktien stellen die herkömmliche Aktienform dar. Mit ihnen sind die gewöhnlichen Aktienrecht sowie Pflichten verbunden.

    Neben Stammaktien kann es in einem Unternehmen auch noch Vorzugsaktien geben. Das Vorhandensein von Stammaktien schließt Vorzugsaktien nicht aus. Vielmehr sind Stamm- und Vorzugsaktien meist gemeinsam in einem Unternehmen anzutreffen. Wie der Name bereits erahnen lässt handelt es sich bei den Vorzugsaktien um Aktien, welche mit besonderen Rechten ausgestattet sind. Gegenüber den Stammaktien werden sie mittels eines bestimmten Rechtes bevorzugt. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine Dividendenbevorzugung. Der Dividendenvorzug räumt den Besitzern von Vorzugsaktien Vorteile bei der Gewinnverteilung ein. In der Regel werden mittels des Gewinnes zuerst die außerordentlich abgesprochenen Vereinbarungen erfüllt – z.B. auf die Vorzugsaktien entfällt eine Dividendenzahlung von 5% des Nennwertes. Der restliche Gewinn wird aliquot auf die Stammaktien aufgeteilt.

    In den meisten Fällen werden bei Vorzugsaktien die Rechte teilweise eingeschränkt. So ist es üblich, dass Vorzugsaktien, welchen ein Dividendenvorzug eingeräumt wird, in der Regel auf das Stimmrecht verzichten.

    Ob Vorzugsaktien ausgegeben werden, an wenn dies geschieht, sowie mit welchen Rechten diese ausgestattet werden wird in der Hauptversammlung entschieden. Vorzugsaktien können für eine Unternehmung ein gutes Finanzierungs- sowie Motivationsinstrument darstellen. Auf der einen Seite können Vorzugsaktien in den meisten Fällen zu einem gering höheren Preis am Kapitalmarkt platziert werden, sodass es zu keiner zu starken Verwässerung kommt. Im zweiten Fall kann man die Rechte bei dieser Aktiengattung einschränken. Einige Aktionäre werden sicherlich Interesse daran haben, dass es zu keiner Stimmrechtsveränderung, -verwässerung kommt. Auf der anderen Seite können Vorzugsaktien auch intern genutzt werden. So kann die Motivation des Vorstandes mithilfe von Vorzugsaktien gesteigert werden. In großen Unternehmungen können Aktienoptionen bzw. Vorzugsaktien ein gutes Instrument zur Motivationssteigerung sowie der damit verbundenen Unternehmenszielerreichung darstellen.