• Tag Archives Stückaktien
  • Aktiengattungen

    Posted on by admin

    Aktien können hinsichtlich verschiedener Merkmale klassifiziert werden. Meist dient der Begriff Aktie nur als Oberbegriff, hinsichtlich der Ausprägung kann eine umfangreiche Einschränkung durchgeführt werden. Diese Einschränkungen Einteilungen befinden sich im Bereich der Zerlegung des Grundkapitals, den Umfang der Rechte sowie im Bereich der Übertragbarkeit.

     

    Zerlegung des Grundkapitales

    Bei der Zerlegung des Grundkapitales werden in der Regel drei Formen unterschieden – Nennwertaktien, Stückaktien sowie Quotenaktien. Bei den Nennwertaktien lauten die Aktien auf einen Nennbetrag (z.B. 10). Das Grundkapital wird hierbei aufgeteilt (GK = 100, NW = 10, d.h. es gibt 10 Aktien). Bei den Stückaktien verhält es sich ziemlich gleich wie bei den Nennwertaktien. Hierbei wird das Grundkapital jedoch nicht durch den Nennbetrag, sondern durch die Stück dividiert. Bei den Quotenaktien besitzt man hingegen eine Quote am Grundkapital – z.B. Quote 10% – GK= 100, d.h man besitzt an Nominale 10).

     

    Umfang der Rechte

    Hierbei geht es vor allem um den Aktientyp. Mit den jeweiligen Aktientypen sind unterschiedliche Rechte verknüpft. Die zwei Aktientypen, zwischen denen meistens unterschieden wird sind hierbei – Stamm- sowie Vorzugsaktien. Stammaktien stellen den herkömmlichen Aktientyp dar. Hingegen können Vorzugsaktien mit speziellen Rechten gegenüber Stammaktien bevorzugt werden.

     

    Übertragbarkeit

    Bei der Übertragbarkeit muss man speziell zwischen Inhaber- und Namensaktien unterscheiden. Die meisten Aktien, welche direkt an der Börse gehandelt werden sind Inhaberaktien. Die Übertragung von Inhaberaktien ist einfach über den Kauf (Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer – Willensübereinkunft über Preis) möglich. Namensaktien sind hierbei wesentlich schwieriger zu handeln. Die Aktionäre von Namensaktien müssen hierbei im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen werden. Anhand von Namensaktien weiß das Unternehmen jederzeit darüber Bescheid, wer Aktionär ist. Die Übertragung von Namensaktien ist in den meisten Fällen mit einem großen Formalitätenaufwand verbunden.